Notar Ewa Klimaszewska
Notar Büro
Notarz
Ewa Klimaszewska
Władysław-Jagiełło-Platz 6 / 1a
57-300 Glatz
Hast du eine Frage? - Ruf mich an
Telefon: 74 871 14 40
Mobil: 786 221 440
Das Notariat befindet sich in Kłodzko, am Plac Władysława Jagiełły 6 / 1a (ehemalige Klinik „VITA“), im Erdgeschoss des Gebäudes, mitten im Zentrum der Stadt (neben dem Kulturzentrum Kłodzko und gegenüber der Polnischen Post). Gebäude, am Kreisverkehr).
In der Nähe des Büros befindet sich ein Parkplatz in der Wojska-Polskiego-Straße.
Steps
Notariell beglaubigt
Gemäß dem Gesetz vom 14. Februar 1991, Gesetz über Notare, wird ein Notar bestellt, um Tätigkeiten auszuführen, zu deren Beurkundung die Parteien verpflichtet sind oder die sie beglaubigen möchten. Notarielle Tätigkeiten, die von einem Notar in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgef ührt werden, sind ein amtliches Dokument.
Er erstellt notarielle Urkunden und Erbscheine
Legt Zeugnisse fest
Liefert Aussagen
Ich schreibe Protokolle
Er bereitet Wechsel- und Scheckproteste vor
Sie nimmt Urkunden, Geld und Wertpapiere zur Aufbewahrung entgegen
Er fertigt Auszüge, Kopien und Auszüge von Dokumenten an
Auf Antrag der Parteien erstellt er Aktenentwürfe, Erklärungen und andere Dokumente
Bereitet andere Aktivitäten vor, die sich aus separaten Vorschriften ergeben
Erforderliche Dokumente
Das dem Notar vorzulegende Dokument ist ein gültiger PERSÖNLICHER NACHWEIS oder ein gültiger REISEPASS, auf dessen Grundlage der Notar die Identität der Transaktionspartei bestätigt. Nachfolgend sind die grundlegenden Dokumente aufgeführt, die für die Ausübung von Tätigkeiten in Form einer notariellen Urkunde erforderlich sind.
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Schenkung von Räumlichkeiten mit einem Grund- und Hypothekenregister
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Schenkung des genossenschaftlichen Eigentumsrechts am Grundstück
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Schenkung eines Grundstücks oder Bebauung mit einem Gebäude
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Verkauf von Räumlichkeiten mit Grund- und Hypothekenregister
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Verkauf des genossenschaftlichen Eigentumsrechts an den Räumlichkeiten
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Verkauf eines Grundstücks oder eines bebauten Gebäudes
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Testament
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Vollmacht
Honorare
Bei der Ausübung notarieller Tätigkeiten erhebt der Notar:
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Gerichtsgebühr gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2005 über die Kosten in Zivilsachen
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Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen gemäß dem Gesetz vom 9. September 2000 über die Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen
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Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 1983 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Notargebühr, deren Höhe durch die Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 2004 über die Höchstsätze der Notargebühren geregelt ist
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Umsatzsteuer in Höhe von 23 % der erhobenen Notargebühr
Um die Höhe aller Gebühren für eine bestimmte notarielle Tätigkeit zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei.
Die Berechnung aller Kosten ist nach Einreichung aller Unterlagen möglich.
Kontakt
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Das Notariat ist geöffnet:
Montag bis Freitag
von 8:30 bis 16:00 Uhr
Władysław-Jagiełło-Platz 6 / 1a
57-300 Glatz
Telefon: 74 871 14 40
Mobil: 786 221 440
E-Mail: notariusz.klimaszewska@gmail.com